Tätigkeitsbereiche
Pflegschaft/Familiensachen
Familienpsychologische oder Pflegschaftsgutachten werden von FamilienrichterInnen (Bezirksgericht) in Auftrag gegeben. Unser Institut bearbeitet diese gerichtlichen Aufträge in der Steiermark und in ausgewählten Fällen im gesamten Bundesgebiet. Die Sachverständigen werden beauftragt, einen spezifischen Befund zu erheben und auf Basis ihres Fachwissens daraus Schlussfolgerungen abzuleiten und die Fragen des Gerichtes zu beantworten. Entsprechend unserer multiprofessionellen Arbeitsweise sind wir besonders auf komplexe Fälle spezialisiert. Wir versuchen dabei nach Möglichkeit im Sinne einer Konsensfindung auch zu intervenieren und Lösungen zu finden. In manchen Fällen und wenn dies vom Gericht gewünscht ist, werden wir im Sinne eines „case managements“ tätig. Dabei versuchen wir unter Einbeziehung relevanter Personen konstruktive Interventionen zu setzen. In unserem Vorgehen sind wir der Wissenschaftlichkeit, Transparenz und Nachvollziehbarkeit sowie einer ökonomischen Arbeitsweise verpflichtet. Die Orientierung am Wohl des Kindes ist Voraussetzung.
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Obsorge
In Gutachten zu Obsorgefragestellungen wird untersucht, ob die Obsorge beider Elternteile („gemeinsame Obsorge“) oder die „alleinige Obsorge eines Elternteils“ eher dem Wohl des Kindes entspricht. Wir liefern dem Gericht dazu die notwendigen elternzentrierten und kindzentrierten Befundergebnisse und familienpsychologischen bzw. pädagogischen Bewertungen. Weitere gerichtliche Fragestellungen betreffen den Obsorgeentzug bzw. die Übertragung der Obsorge an Dritte (z.B. an die Großeltern oder den Kinder- und Jugendhilfeträger) bei Kindeswohlgefährdung.
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Kontaktrecht
Wir bearbeiten gerichtliche Aufträge, in denen die Kontakte von Kindern zu wichtigen Bezugspersonen zu klären sind. Wir liefern dem Gericht die dazu erforderlichen Befundergebnisse und familienpsychologischen bzw. pädagogischen Bewertungen.
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Kindeswohlgefährdung
Können Eltern oder Erziehungsberechtigte aufgrund mangelnder Erziehungsfähigkeit das Kindeswohl (§ 138 ABGB) nicht gewährleisten, so kann ein Gutachten zur Überprüfung der Erziehungsfähigkeit oder zur Abklärung der Kindeswohlgefährdung in Auftrag gegeben werden. Wir bearbeiten gerichtliche Aufträge zur Frage einer allfälligen Kindeswohlgefährdung und liefern dazu Befundergebnisse und familienpsychologische bzw. pädagogische Bewertungen. Nach Bedarf finden dazu auch psychiatrische Untersuchungen und Bewertungen statt.
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Erziehungsfähigkeit
Wir bearbeiten gerichtliche Aufträge zur Erziehungsfähigkeit von Personen und liefern dazu multiprofessionelle Befundergebnisse und Bewertungen. Um die Erziehungsfähigkeit von Eltern und Erziehungsberechtigen beurteilen zu können, werden ihre pädagogischen Kompetenzen mithilfe unterschiedlicher Methoden erhoben. Zu den Methoden zählen unter anderem Explorationen, Verhaltensbeobachtungen, testpsychologische Untersuchungen und Anknüpfungstatsachen. Wir geben dem Gericht nach Bedarf auch Empfehlungen zu einer geeigneten Fremdunterbringung von Kindern und Jugendlichen.
Erwachsenenschutzsachen
Es werden Gutachten darüber erstellt, ob aufgrund einer psychischen Störung gegebenenfalls eine Einschränkung der Entscheidungsfähigkeit bei den Betroffenen vorliegt, die es ihnen unmöglich macht, alle oder einzelne Angelegenheiten selbstständig zu erledigen. Eine umfassende psychometrische Testung kann in diesen Fällen rasch durch die Multiprofessionalität unseres Institutes erfolgen.
Aussagepsychologie
Aussagepsychologische Untersuchungen und Begutachtungen beinhalten Feststellungen zur Zeugentüchtigkeit bzw. Aussagefähigkeit von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen Personen. Untersucht wird weiters die Genese von Zeugenangaben sowie eine Qualitätsprüfung von Zeugenangaben.
Strafsachen
Wir erstellen Gutachten zu sämtlichen strafrechtlich relevanten Fragestellungen.
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Zurechnungsfähigkeit
Gutachten hinsichtlich der Diskretions- und Dispositionsfähigkeit (Steuerungsfähigkeit) im Sinne des § 11 StGB.
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Bedingte Entlassungen
Gutachten zur Überprüfung, ob eine Maßnahmenunterbringung im Rahmen des § 21 Abs 1 oder 2 StGB noch notwendig erscheint bzw. welche Lockerungsmaßnahmen gegebenenfalls getroffen werden können. Hierbei bietet die pädagogische Expertise unseres multiprofessionellen Teams eine zusätzliche wesentliche Entscheidungshilfe.
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Prognosegutachten
Gutachten zur Überprüfung, ob eine etwaige Maßnahmenunterbringung im Zusammenhang mit den § 21 Abs 1 oder 2 StGB zweckmäßig erscheint.
Arbeits- und Sozialrecht
In multiprofessioneller Zusammenarbeit des Institutes werden Gutachten aus dem Bereich der Arbeits- und Erwerbsunfähigkeit erstellt.
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Berufsunfähigkeit
Exploration etwaiger Einschränkungen des psychischen Leistungskalküls.
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MELBA© und IDA©
Zertifikat zur Evaluierung des psychischen Leistungskalküls.
Zivilrechtssachen
Wir erstellen Gutachten zu diversen privatrechtlichen Fragestellungen.
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Verlassenschaftssachen
Wir erstellen Gutachten zur Erhebung der Testierfähigkeit.
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Psychische Schmerzen
In unserem Institut werden Schmerzkataloge für geraffte Schmerzperioden im Rahmen gerichtlicher Auseinandersetzungen erstellt.
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Psychische Folgeschäden
Wir erstellen Gutachten zur Evaluierung von psychischen Schmerzen oder Alterationen im Rahmen unterschiedlicher kausaler Faktoren.
Gutachten für Bezirksbehörden
Das Institut P4 erstellt gutachterliche Stellungnahmen für diverse behördliche Fragestellungen. Hierzu gehören unter anderem Führerscheingutachten und Gutachten zur Erziehungsfähigkeit.
Begutachtung von Kindern und Jugendlichen
Wir bieten Begutachtung von Kindern zu Ihrer spezifischen Fragestellung an.
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Entwicklungsstand
Im Institut P4 wird Ihr Kind bei Fragen zur altersgemäßen Entwicklung von Kinder- und JugendpsychologInnen mit langjähriger Erfahrung begutachtet.
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Persönlichkeit und Verhalten
Die MitarbeiterInnen des Institutes stehen Ihnen gerne bei Fragen zu spezifischen Verhaltensweisen und Persönlichkeitsaspekten Ihrer Kinder zu Verfügung. Hierbei werden sich erfahrene PsychologInnen aus dem Bereich der Kinder- und Jugendpsychologie mit Ihren Kindern beschäftigen.
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Beziehungs- und Bindungsrepräsentanzen
Im Bereich der Beziehungs- und Bindungsrepräsentanzen von Kindern und Jugendlichen, führen wir unter anderem Begutachtungen zu folgenden Fragestellungen durch: Wie sieht das Beziehungsnetzwerk von Kindern/Jugendlichen aus? Welche Personen stellen für das Kind die wichtigsten Bindungsbeziehungen dar? Wie sehen die Bindungsrepräsentanzen des Kindes aus?
Wir können bei Ihren spezifischen Fragestellungen auf die fachlichen Kompetenzen unseres multiprofessionellen Teams zurückgreifen und bieten ein individuelles, passgenaues Untersuchungsdesign inklusive Befund, Therapieempfehlung und Prognose an.
Entwicklungsstand von Kindern und Jugendlichen
Die differenzierte und multiprofessionelle Abklärung des aktuellen Entwicklungsstandes Ihres Kindes bietet eine gute Grundlage für Entscheidungen und dessen weiteren Weg. Darüber hinaus kann eine Entwicklungsdiagnostik Erklärungen für emotionale, soziale oder schulische Probleme anbieten und helfen, geeignete Unterstützungsmethoden (z.B. Förderung, Therapie) zu finden.
Schul- und Berufslaufbahnentscheidungen
Als Grundlage für diese Entscheidungen bieten wir Beratungen in sämtlichen schulischen Angelegenheiten an. Die Beratung umfasst die Entscheidung in Bezug auf elementarpädagogische Einrichtungen bis hin zu tertiären Bildungseinrichtungen (Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen). In diesem Zusammenhang bieten wir Supervision und Coaching bis hin zur Karriereplanung an.
Beratung Angehöriger von verhaltensauffälligen Kindern, delinquenten und straffälligen Jugendlichen und jungen Erwachsenen (bis zum 21. Lebensjahr)
In diagnostischer Hinsicht können bei uns Verhaltensauffälligkeiten von Jugendlichen und Erwachsenen abgeklärt werden. Wir helfen in der Ursachenforschung zu den Auslösern für delinquente Handlungen. Risikofaktoren sollen identifiziert werden und Verhaltensänderungen und Handlungsanweisungen werden erarbeitet.
Psychische Störungen im Erwachsenenalter
Fachärztliche diagnostische Abklärung aller psychischen Störungen im Rahmen des ICD-10.
In der Beratung sind ausschließlich Personen tätig, die in den diversen Fachbereichen schon jahrelang arbeiten und daher auf umfangreiche Erfahrungen zurückgreifen können. Je nach Erfordernis werden Sie im Institut P4 von Personen beraten, die ein großes Wissen über Kinder, Jugendliche und Familien haben. In Einzelfällen werden auch mediative, therapeutische Hilfestellung und Begleitung angeboten. Vor allen Beratungen findet ein Erstgespräch zur Orientierung statt, es erfolgt eine klare Zieldefinition sowie die Information über Methoden und Didaktik, die zur Anwendung kommen. Es wird auf klare Vereinbarungen über Frequenz und Dauer der Beratungen geachtet.
Elternberatung bei Trennung und Scheidung
Personen in Scheidungs- und Trennungssituationen bzw. auch in der Nachtrennungsphase bekommen bei uns eine fundierte Beratung wie sie dies mit Kindern und Jugendlichen kommunizieren sollen.
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Beratung vor einvernehmlicher Scheidung (nach § 95)
Seit der Änderung des KindNamRÄG 2013 ist es für Eltern verpflichtend, sich vor einvernehmlicher Scheidung über die spezifischen aus der Scheidung resultierenden Bedürfnisse ihrer minderjährigen Kinder beraten zu lassen. Unser Institut bietet sowohl Einzelberatung als auch Beratung von Elternpaaren an.
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Familien-, Eltern und Erziehungsberatung (nach § 107)
Diese Form der (verpflichtenden) Beratung kann über das jeweilige Familiengericht während eines Verfahrens über die Obsorge oder die persönlichen Kontakte unter anderem bei folgenden Themen angeordnet werden: gravierende Probleme in der elterlichen Kommunikation, Uneinigkeit der Eltern über die Gestaltung der Elternschaft, Fragestellungen zur Erziehungsfähigkeit eines Elternteils oder beider Eltern, erhöhte Belastung der Kinder bei längerdauernden Trennungsprozessen.
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Beratung für Eltern im Trennungs- und Scheidungsfall
Auf freiwilliger Basis kann in unserem Institut individuelle fachliche Begleitung von Einzelpersonen und Elternpaaren in Anspruch genommen werden. Diese Form der Beratung soll Eltern in der Trennungssituation stärken, um auch in der veränderten Situation gut für ihre Kinder da sein zu können und deren Ängste und Belastungen zu mindern oder zu vermeiden.
Beratung und Mediation bei familiären Konflikten
Wir beraten Eltern in der schwierigen Trennungs- und Nachtrennungsphase, um Konflikte zu mäßigen oder nach Möglichkeit gänzlich beizulegen. Dabei wenden wir auch mediative Elemente und Strategien an.
Erziehungsberatung und Elterncoaching
Wir beraten Erziehungspersonen im Umgang mit Kindern und Jugendlichen speziell bei Vorliegen verschiedener Problemlagen und erarbeiten mit diesen Personen im Zuge eines Elterncoachings salutogene Strategien in der Erziehung und Begleitung von Kindern und Jugendlichen.
Paarberatung und -therapie
Wir beraten Sie hinsichtlich einer bestehenden Beziehungsproblematik systemisch, lösungsorientiert und ressourcenaktivierend. Dabei gibt es eine Vielzahl von Themen und Fragen, welche im Rahmen einer Paarberatung behandelt werden können. Häufig sind es Partnerschaftskonflikte, ungünstige Streitkultur, unterschiedliche Erziehungsauffassungen, fehlende Abgrenzung zur Herkunftsfamilie und sexuelle Probleme. Wir unterstützen Sie gerne bei Ihren individuellen Fragestellungen. Auf Wunsch kann die Beratung auch von einem Beratungsteam, bestehend aus einem Mann und einer Frau, mit Ihnen gemeinsam durchgeführt werden.
Forensisch psychiatrische Beratung
Unser Institut bietet fachärztliche Beratung zu relevanten forensischen Fragestellungen mit der zusätzlichen Option auf diagnostische Abklärung an.
Klinisch psychologische Behandlung
Psychotherapie
Fachärztlich psychiatrische Behandlung
Im Institut P4 werden psychiatrische Diagnostik sowie Behandlung (medikamentös/psychopharmakologisch und psychotherapeutisch) aller psychischen Störungen gemäß ICD-10 durchgeführt.