Qualitätssicherung

Unser Institut verpflichtet sich, die Expertisen und Gutachten unter Anwendung von wissenschaftlich gesicherten Methoden und Erkenntnissen entsprechend der speziellen Fragestellungen zu erstellen. In besonderen Fällen können im Rahmen eines Gutachtensprozesses auch Interventionen stattfinden, deren Ziel es sein soll, fernab eines reinen Diagnoseprozesses zu vernünftigen Lösungen zu führen. Für die betroffenen Personen (z.B. Eltern in einem Sorge- oder Kontaktrechtsstreit) bedeutet dies, dass einerseits eine Klärung der gerichtlichen Fragen und andererseits nach Möglichkeiten auch eine Verbesserung ihrer Situation zustande kommen.

Die Sachverständigen des Institutes P4 folgen den maßgebenden ethischen Richtlinien und Qualitätsstandards des jeweiligen Berufsstandes. Die Auswahl der Verfahren orientiert sich an den wissenschaftlichen Vorgaben des jeweiligen Berufsstandes. Die Tätigkeit des Sachverständigen orientiert sich ausschließlich am gerichtlichen Auftrag. Ziel ist es, auf Basis der methodisch gewonnenen Informationen, die gerichtlichen Fragestellungen zu beantworten und dabei nach Möglichkeit alles zu unternehmen, um auch auf eine Einigung zwischen den betroffenen Personen hinzuwirken.

Im Sinne der multiprofessionellen Arbeitsweise unseres Teams ist es möglich, dass – je nach Fragestellung – ExpertInnen unterschiedlicher Fachgebiete mitwirken. Regelmäßige Fallbesprechungen und Fallsupervisionen finden sowohl intern als auch mit externen ExpertInnen statt. Das begünstigt eine hohe Qualität der Gutachten und eine effiziente Beratung von Hilfesuchenden. Zusätzlich dazu ermöglicht dieser multiprofessionelle bzw. interdisziplinäre Ansatz eine rasche Auftragserledigung.

Das Institut P4 bzw. die vormalige Praxisgemeinschaft befindet sich schon seit Jahren in einer Kooperation mit der Gesellschaft für wissenschaftliche Gerichts- und Rechtspsychologie (GWG / Dr. Salzgeber) in München. Zwischen den ExpertInnen in Graz und München besteht seit Jahren ein enger Kontakt und so ist es den Fachleuten des Institutes P4 möglich, mit der größten rechtspsychologischen Gesellschaft im deutschsprachigen Raum regelmäßig den fachlichen Austausch zu pflegen. Es ist dadurch garantiert, dass kontinuierlich nach aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen gearbeitet werden kann. Alle Personen des Institutes P4 nehmen regelmäßig an den von der GWG München organisierten Kongressen und Weiterbildungsveranstaltungen teil. Diese Kongresse und Tagungen sind international besetzt und ermöglichen den Mitgliedern unseres Institutes vor allem auch eine kontinuierliche Diskussionsplattform.

Die Sachverständigen unseres Institutes sind darüber hinaus mittels Intranets mit der GWG Deutschland verbunden, wodurch es möglich ist, spezielle inhaltliche Details zeitnah und mit kompetenten Partnern zu diskutieren und rasch sachdienliche Hinweise zu bekommen.

Gleichzeitig mit der Neugründung des Institutes P4 wurde ein Wissensmanagement implementiert. Aufgabe des Wissensmanagements ist es, kontinuierlich aktuelle wissenschaftliche Arbeiten und Erkenntnisse zu sammeln, zu archivieren und nach Bedarf den Sachverständigen zur Verfügung zu stellen. In diesem Sinne haben alle unsere Sachverständigen rasch und unkompliziert Zugriff auf ein großes Archiv. In unserem Institut ist eine qualifizierte Person ausschließlich für das Wissensmanagement zuständig. Diese Mitarbeiterin hält auch Kontakt mit Universitäten und universitären Einrichtungen.

Alle Sachverständigen des Institutes bilden sich kontinuierlich weiter, besuchen Kongresse und Fortbildungsveranstaltungen ihres Fachgebietes und sind selbst als Lehrende und Vortragende tätig. Alle Personen, die Dienstleistungen unseres Institutes in Anspruch nehmen, haben daher die Gewissheit, dass Fachleute mit langjähriger Erfahrung und einem hohen Fachwissen für sie zur Verfügung stehen. Unsere Sachverständigen, haben entweder bereits eine eigenständige umfangreiche Berufslaufbahn hinter sich oder haben im Institut selbst bzw. in der vormaligen Praxisgemeinschaft ihre mehrjährige Ausbildung absolviert.